Die 2015 von Greenpeace Energy und anderen Energieversorgern eingebrachte Klage hatte das Gericht der Europäischen Union am 26. September 2016 als unzulässig abgewiesen. Nun legt die Hamburger Energiegenossenschaft als einziges verbleibendes Unternehmen Rechtsmittel gegen diese Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof als übergeordneter Instanz ein. Die Details der Klage wurden auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verfahren.
Berufungsklage gegen Hinkley-Subventionen: Fakten und Hintergründe weiterlesen